Bafög-Beauftragte
Studierende, die BAföG erhalten, müssen sich nach dem 4. Fachsemester vom Fach ein erfolgreiches Studium bescheinigen lassen.
Schicke dafür bitte das ausgefüllte Formular "Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)" (persönliche Daten) mitsamt Leistungsnachweis entweder an oder (BAföG-Beauftragte im Studiengang Chemie).
Diese prüfen, ob eine Ausstellung der Bescheinigung möglich ist.