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Bafög-Beauftragte


Studierende, die BAföG erhalten, müssen sich nach dem 4. Fachsemester vom Fach ein erfolgreiches Studium bescheinigen lassen.

Schicke dafür bitte das ausgefüllte Formular "Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)" (persönliche Daten) mitsamt Leistungsnachweis an oder (BAföG-Beauftragte im Studiengang Chemie).

Anschließend wird geprüft, ob eine positive Ausstellung der Bescheinigung möglich ist.

 

Verantwortlichkeit: